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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.12.0222
Aktenzeichen: V R 12/21

Schlagzeile:

Körperschaftsteuerbefreiung für Arbeitsgemeinschaften

Schlagworte:

Arbeitsgemeinschaft, Betrieb gewerblicher Art, Dienstleistung, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Körperschaftsteuer, Medizinischer Dienst, Steuerbefreiung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Eine nicht in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtete Arbeitsgemeinschaft nimmt i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 21 Satz 1 KStG die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahr, wenn ihre Leistungen bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art erbracht werden.

Norm:

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 21

Tenor:

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts … vom XX.XX.XXXX - … aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht … zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

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