Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.12.0222 |
Aktenzeichen: | V R 12/21 |
Schlagzeile: |
Körperschaftsteuerbefreiung für Arbeitsgemeinschaften
Schlagworte: |
Arbeitsgemeinschaft, Betrieb gewerblicher Art, Dienstleistung, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Körperschaftsteuer, Medizinischer Dienst, Steuerbefreiung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Eine nicht in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtete Arbeitsgemeinschaft nimmt i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 21 Satz 1 KStG die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahr, wenn ihre Leistungen bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art erbracht werden.
Norm:
KStG § 5 Abs. 1 Nr. 21
Tenor:
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts … vom XX.XX.XXXX - … aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht … zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.