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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.11.2022
Aktenzeichen: XI R 2/22

Vorinstanz:

FG Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.07.2021
Aktenzeichen: 2 K 483/14

Schlagzeile:

Bankenhaftung nach § 13c UStG bei debitorischem Kontokorrentkonto

Schlagworte:

Bankenhaftung, Globalzession, Haftung, Kontokorrentkonto, Umsatzsteuer, Vereinnahmung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die kontoführende Bank haftet mangels Vereinnahmung nicht nach § 13c UStG, solange die Kreditlinie des Kontokorrentkontos des Steuerschuldners eingehalten wird.

Normen:

UStG § 13c, § 13 Abs. 1
MwStSystRL Art. 205

Tenor:

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 08.07.2021 - 2 K 483/14 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

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