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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.02.2023
Aktenzeichen: 6 K 86/22

Schlagzeile:

Weite Auslegung der Steuerbefreiung für Versicherungsvermittler

Schlagworte:

Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Versicherungsvermittler

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. In richtlinienkonformer Auslegung befreit § 4 Nr. 11 UStG Umsätze aus einer "Versicherungsvermittlungstätigkeit". Dafür ist wesentlich, Kunden zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzubringen.

2. Der Begriff des Zusammenbringens erfasst auch den Fall, dass bestehende Versicherungsvertragsparteien zusammengebracht werden, um Verträge durch rechtsgeschäftliche Änderungsvereinbarungen zu optimieren. Denn der Begriff „dazugehörig“ ist hinreichend weit und verlangt gerade keine einschränkende Auslegung des Begriffs des „Zusammenbringens“.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision unter dem Aktenzeichen XI R 7/23 anhängig.

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