Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.02.2023
Aktenzeichen: I R 27/20

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.05.2020
Aktenzeichen: 1 K 67/17

Schlagzeile:

Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Schlagworte:

Darlehen, Forderung, Fremdüblichkeit, Gesellschafterverrechnungskonto, GmbH, Körperschaftsteuer, Marge, Margenteilung, Schätzung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Verrechnungskonto, Verzinsung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann zu einer vGA führen.

2. Sind keine anderen Anhaltspunkte für die regelmäßig gebotene Schätzung der fremdüblichen Zinsen erkennbar, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Erfahrungssatz ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen (sog. Margenteilung; Festhaltung an den Senatsurteilen vom 28.02.1990 I R 83/87, BFHE 160, 192, BStBl II 1990, 649; vom 19.01.1994 I R 93/93, BFHE 174, 61, BStBl II 1994, 725; vom 22.10.2003 I R 36/03, BFHE 204, 106, BStBl II 2004, 307).

GmbHG § 42 Abs. 3
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, § 32a
AO § 162 Abs. 1

Tenor:

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28.05.2020 - 1 K 67/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen