Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.03.2023 |
Aktenzeichen: | IV R 2/20 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.10.2019 |
Aktenzeichen: | 7 K 67/15 |
Schlagzeile: |
Vollentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens auf eine gewerbliche Personengesellschaft
Schlagworte: |
Abschreibung, Absetzung für Abnutzung, Anschaffung, Einbringung, Einlage, Gesellschaftsrecht, Kapitalkonto, Mitunternehmer, Personengesellschaft, Personengesellschaften, Privatvermögen, Rücklagenkonto, Übertragung, Wirtschaftsgut
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens auf eine gewerbliche Personengesellschaft gegen erstmalige Einräumung einer Mitunternehmerstellung ist auch dann ein vollentgeltliches Geschäft (Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten), wenn der Wert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I (Festkapitalkonto), sondern auch einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto gutgeschrieben wird (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Dieser Vorgang ist nicht in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten; § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist insgesamt nicht anwendbar (Bestätigung der Rechtsprechung).
EStG § 7 Abs. 1 Satz 5
Tenor:
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17.10.2019 - 7 K 67/15 aufgehoben.
Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.