Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.06.2023 |
Aktenzeichen: | 7 K 254/20 |
Schlagzeile: |
Rechtmäßigkeit der Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne durch Investmentsteuerreform
Schlagworte: |
Investmentsteuer, Investmentsteuerreform, Übergangsgewinn
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Die Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne durch die Investmentsteuerreform nach § 56 InvStG ist rechtmäßig.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der Revision beim Bundesfinanzhof lautet VIII R 22/23.