Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 27.06.2023
Aktenzeichen: VIII R 15/21

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.05.2021
Aktenzeichen: 10 K 1362/18 E

Schlagzeile:

Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Gesellschafterfremdfinanzierung einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft

Schlagworte:

Abgeltungsteuer, Ausland, Darlehen, Gesellschafterdarlehen, Gesellschafterfremdfinanzierung, Gleichheit, Kapitalgesellschaft, Nahestehende Person, Tarif

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Zinsen aus Darlehen eines Steuerpflichtigen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar zu mindestens 10 % beteiligt ist, sind gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der bis zur Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020 geltenden Fassung aus dem Anwendungsbereich des gesonderten Tarifs für Kapitaleinkünfte nach § 32d Abs. 1 EStG ausgeschlossen.

Normen:

EStG 2011 § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. B

Tenor:

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18.05.2021 - 10 K 1362/18 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen