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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 15.06.2023
Aktenzeichen: VI R 33/20

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.06.2020
Aktenzeichen: 11 K 2024/18 E

Schlagzeile:

Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuerpflichtigen Ersatzleistung

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastung, Außergewöhnliche Belastungen, Beerdigungskosten, Ersatzleistung, Kürzung, Sterbegeld

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen.

Normen:

EStG § 33 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1
TV-L § 23 Abs. 3

Tenor:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15.06.2020 - 11 K 2024/18 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

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