Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.11.2022 |
Aktenzeichen: | 3 K 175/22 |
Schlagzeile: |
Nutzung des besonderen Anwaltspostfachs
Schlagworte: |
Anwaltspostfach, beA, Rechtsanwalt, Steuerberater, Verfahrensrecht
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Rechtsanwälte, die sich mit Steuerberatern zu einer Steuerberatungsgesellschft mbH zusammengeschlossen haben, unterlagen bereits am dem 1. Januar 2022 der Nutzungspflicht hinsichtlich ihres bestehenden besonderen Anwaltspostfaches (beA).
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der Revision beim Bundesfinanzhof lautet XI R 39/22.