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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.12.2021
Aktenzeichen: 13 K 70/18

Schlagzeile:

Spielervermittlung eines Rechtsanwalts als gewerbliche Tätigkeit

Schlagworte:

Berufsrecht, Freiberufliche Tätigkeit, gewerbliche Tätigkeit, Rechtsanwalt, Spielervermittler

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die Betätigung eines Rechtsanwalts im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen zwischen Sportlern und ihren Vereinen ist als einheitlich zu erfassende gewerbliche Gesamtbetätigung anzusehen, wenn der Rechtsanwalt über die Vertragsgestaltung hinaus weitere Leistungen wie eine allgemeine Beratung, Suche nach Vereinen und Ausrüstern, Kommunikation mit den Spielern und Motivation von Spielern zum Vertragsschluss mit den jeweiligen Vereinen, erbringt.

2. Die Rechtsberatung und Vertragsgestaltung ist in diesem Fall von untergeordneter Bedeutung. Eine Trennung der Einnahmen in Einnahmen nach § 15 EStG und § 18 EStG ist bei pauschal gezahlten Erfolgshonoraren, insbesondere wenn diese auch für den Verbleib des Spielers im Verein über die Saison hinaus oder den Aufstieg in die nächsthöhere Liga gezahlt werden, nicht möglich.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig. Der BFH hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 08. August 2023, VIII B 22/22 zurückgewiesen.

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