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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.12.2022
Aktenzeichen: 7 K 257/20

Schlagzeile:

Schätzungsbefugnis bei Führung einer PC-Kasse ohne festes Zuordnungskriterium (Datensatznummer)

Schlagworte:

Datensatznummer, Einnahmenüberschussrechnung, Kassenführung, PC-Kasse, Schätzung, Schätzungsbefugnis, Tagesendsummenbon, Verfahrensrecht, Z-Bon

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Werden Einzelaufzeichnungen nach Erstellung des Tagesendsummenbons (Z-Bons) nachträglich programmseitig umorganisiert, so dass das einmal chronologisch vergebene Zuordnungskriterium (Datensatznummer) gelöscht wird, besteht aufgrund nicht ordnungsgemäßer Kassenführung eine Schätzungsbefugnis dem Grunde nach.

Rechtsgrundlagen:

AO § 162 Abs. 1 Satz 1
AO § 162

Hinweis: Gleichlautende Entscheidungen des Nieders Finanzgerichts: Az. 7 K 259/20 - Urteil vom 14.12.2022 (BFH-AZ X B 18/23) und Az. 7 K 261/20 - Urteil vom 14.12.2022 (BFH-AZ X B 19/23)

Rechtsmittel eingelegt; BFH-AZ: X B 20/23

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