Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.05.2022
Aktenzeichen: 2 K 1811/17

Schlagzeile:

Zeitpunkt des Zuflusses von Betriebseinnahmen bei einem nicht beherrschenden GmbH-Gesellschafter

Schlagworte:

Beherrschender Gesellschafter, Betriebseinnahmen, Einnahmenüberschussrechnung, Fälligkeit, GmbH-Gesellschafter, Zahlungsfähigkeit, Zufluss, Zuflussfiktion

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Bei dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gelten von der Gesellschaft eindeutig und unbestritten geschuldete Beträge einschließlich der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer bei Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bereits im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit als zugeflossen, sofern sie sich auf die Gewinnermittlung der Gesellschaft ausgewirkt haben.

2. Ein Gesellschafter, der zwar nicht mehr als 50 Prozent der Gesellschaftsanteile hält, aber mit anderen Gesellschaftern im gleichgerichteten wirtschaftlichen Interesse zusammenwirkt, ist einem
beherrschenden Gesellschafter gleichgestellt.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen des Revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof (BFH) lautet VIII R 16/23.

Der BFH muss im Kern klären: Ist im Hinblick auf die Fiktion beim Zufluss von Betriebseinnahmen ein mit nicht mehr als 50 Prozent an der GmbH beteiligter Gesellschafter bei Zusammenwirken mit anderen Gesellschaftern im gleichgerichteten wirtschaftlichen Interesse genauso zu behandeln wie ein beherrschender Gesellschafter?

zur Suche nach Steuer-Urteilen