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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.11.2023
Aktenzeichen: 3 K 643/21 KV

Schlagzeile:

Umfang der Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf den Nachlass

Schlagworte:

Abgabenordnung, Erbenhaftung, Nachlass, Nachlassverwaltung, Zwangsvollstreckung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass kann auch die auf einen Aufgabegewinn aus der Auflösung einer Betriebsaufspaltung entfallenden Steuern umfassen, wenn diese als Nachlassverwaltungsschulden zu qualifizieren sind.

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