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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.09.2023
Aktenzeichen: VIII R 31/20

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.11.2020
Aktenzeichen: 9 K 2236/18 F

Schlagzeile:

Notwendige Beiladung der Erben eines im Revisionsverfahren ausgeschiedenen und klagebefugt gewordenen Gesellschafters

Schlagworte:

Beiladung, Einkunftsart, Erbe, Freiberufliche Tätigkeit, Kapitalgesellschaft, Mitunternehmer, Personengesellschaft, Revisionsverfahren, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die Erben eines durch Tod ausscheidenden Gesellschafters sind notwendig beizuladen, wenn der Gesellschafter erst während des Revisionsverfahrens verstirbt und hierdurch eine Klagebefugnis gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung begründet wird.

2. Die Erben des im Revisionsverfahren ausgeschiedenen Gesellschafters sind auch dann notwendig beizuladen, wenn sie nach dem Erbfall nicht selbst Gesellschafter der klagenden Personengesellschaft werden und der Rechtsstreit die Zeit bis zum Eintritt der Erbfolge betrifft.

3. Das Revisionsverfahren wird aufgrund des Todes eines notwendig Beizuladenden während des Verfahrens nicht unterbrochen.

FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 3, § 60 Abs. 3, § 155
ZPO § 239 Abs. 1
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1, § 18 Abs. 4 Satz 2

Tenor:

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 26.11.2020 - 9 K 2236/18 F aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

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