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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.11.2023
Aktenzeichen: IX R 13/23

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.03.2023
Aktenzeichen: 14 K 1525/19 E,F

Schlagzeile:

Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger-)Mutter

Schlagworte:

Angehörige, Eigene Wohnzwecke, Mutter, Privates Veräußerungsgeschäft, Schwiegermutter, Selbstnutzung, Überlassung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger-)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt.

EStG § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 und 3

Tenor:

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 02.03.2023 - 14 K 1525/19 E,F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

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