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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.11.2023
Aktenzeichen: 4 K 2336/16 F

Schlagzeile:

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen als Betriebsausgaben

Schlagworte:

Betriebsausgaben, Grundschuld, Zwangsvollstreckung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Das Urteil des FG Münster ist ergangen zur betrieblichen Veranlassung von seitens einer GmbH & Co. KG zugunsten ihrer Kommanditisten eingeräumten Grundschulden.

Rev. BFH IV R 4/24

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