Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 23.11.2023
Aktenzeichen: V R 3/22

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.01.2022
Aktenzeichen: 5 K 1363/19 U

Schlagzeile:

Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters

Schlagworte:

Fortführung, Insolvenz, Insolvenzverwalter, Konkursverfahren, Konkursverwalter, Umsatzsteuer, Vermietung, Vorsteuerabzug

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden.

Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, ist es unerheblich, wenn es im Konkursverfahren auf dem Weg zur Liquidation zu vorübergehenden Vermietungen kommt.

UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
KO § 3 Abs. 1, § 117 Abs. 1, § 129 Abs. 2, § 132 Abs. 1
InsO § 1

Tenor:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20.01.2022 - 5 K 1363/19 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen