Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.09.2024 |
Aktenzeichen: | II R 2/22 |
Vorinstanz: |
FG Sachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.06.2021 |
Aktenzeichen: | 2 K 121/21 |
Schlagzeile: |
Konzernklausel bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft
Schlagworte: |
Ausgliederung, Einzelunternehmen, Grunderwerbsteuer, Kapitalgesellschaft, Konzernklausel, Nachbehaltensfrist, Neugründung, Steuerbefreiung, Vorbehaltensfrist
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Die Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine zu diesem Zweck neu gegründete Kapitalgesellschaft kann nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbegünstigt sein.
2. Kann die Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG in diesem Fall umwandlungsbedingt nicht eingehalten werden, steht dies der Begünstigung nicht entgegen.
3. Die Nachbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG muss insoweit eingehalten werden, als der nach Erlöschen des Einzelunternehmens als Alleingesellschafter an der Kapitalgesellschaft beteiligte (frühere) Einzelkaufmann diese Beteiligung in Höhe von mindestens 95 % über weitere fünf Jahre halten muss.
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, § 6a
Tenor:
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 30.06.2021 - 2 K 121/21 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.