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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.09.2024
Aktenzeichen: II R 2/22

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.06.2021
Aktenzeichen: 2 K 121/21

Schlagzeile:

Konzernklausel bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft

Schlagworte:

Ausgliederung, Einzelunternehmen, Grunderwerbsteuer, Kapitalgesellschaft, Konzernklausel, Nachbehaltensfrist, Neugründung, Steuerbefreiung, Vorbehaltensfrist

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine zu diesem Zweck neu gegründete Kapitalgesellschaft kann nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbegünstigt sein.

2. Kann die Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG in diesem Fall umwandlungsbedingt nicht eingehalten werden, steht dies der Begünstigung nicht entgegen.

3. Die Nachbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG muss insoweit eingehalten werden, als der nach Erlöschen des Einzelunternehmens als Alleingesellschafter an der Kapitalgesellschaft beteiligte (frühere) Einzelkaufmann diese Beteiligung in Höhe von mindestens 95 % über weitere fünf Jahre halten muss.

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, § 6a

Tenor:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 30.06.2021 - 2 K 121/21 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

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