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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.11.2024
Aktenzeichen: VI R 12/22

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.03.2022
Aktenzeichen: 13 K 1398/20 E

Schlagzeile:

Steuerliche Behandlung eines Preisgeldes für wissenschaftliche Publikationen

Schlagworte:

Abgrenzung, Arbeitslohn, Dritter, Preisgeld, Veranlassungszusammenhang, Wissenschaftler, Wissenschaftspreis, Zeitlicher Zusammenhang

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis kann nur dann Arbeitslohn darstellen, wenn er dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat.

Normen:

EStG § 8 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 19 Abs. 1 Satz 2, § 22 Nr. 3 Satz 1
HG NRW § 35 Abs. 3 Satz 1

Tenor:

Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16.03.2022 - 13 K 1398/20 E aufgehoben und der Einkommensteuerbescheid vom 18.03.2021 dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um … € gemindert werden.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

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