Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.12.2024 |
Aktenzeichen: | 9 K 83/24 |
Schlagzeile: |
Nachträgliche Betriebsausgaben bei steuerfreier Photovoltaikanlage
Schlagworte: |
Betriebsausgaben, Einspeisevergütung, Gewinnermittlungsverbot, Photovoltaikanlage, Rückzahlung, Steuerbefreiung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Werden beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage in den Jahren vor 2022 erzielte Einspeisevergütungen im Jahr 2022 zurückgezahlt, ist die Rückzahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Betriebsausgabenabzug ist nicht nach § 3c Abs. 1 EStG eingeschränkt.
2. Die Regelung des § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG enthält kein Gewinnermittlungsverbot und schränkt einen gegebenen Betriebsausgabenabzug nicht ein.
EStG § 3 Nr. 72, § 3c Abs. 1, § 11, § 15
Das Urteil des FG ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof ist die Revision anhängig.
Das Aktenzeichen beim BFH lautet: X R 2/25