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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.09.2024
Aktenzeichen: 9 K 183/23

Schlagzeile:

Werbungskostenabzug für berufliche Fahrten mit Privat-Pkw trotz Dienstwagen

Schlagworte:

Abzugsverbot, Angemessenheit, Angemessenheitsprüfung, Dienstreise, Dienstwagen, Fahrtkosten, Nachweis, Privat-Pkw, Werbungskosten

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses ein Fahrzeug überlassen, streitet grundsätzlich der erste Anschein dafür, dass dieses auch für beruflich veranlasste Fahrten eingesetzt wird. Es obliegt in einem solchen Fall dem feststellungsbelasteten Steuerpflichtigen, den Nachweis für die tatsächliche berufliche Nutzung eines daneben vorhandenen privaten Pkw zu führen.

Ist der Nachweis der tatsächlichen beruflichen Nutzung des privaten Fahrzeugs erbracht, steht dem Werbungskostenabzug nicht entgegen, dass dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Geschäftsfahrzeug überlassen wurde.

Das in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG geregelte Abzugsverbot ist vor dem Hintergrund seines eindeutigen Wortlauts ( soweit ) dahingehend zu verstehen, dass es nur den unangemessenen Anteil der Aufwendungen erfasst. Eine Angemessenheitsprüfung dem Grunde nach (hier: berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs durch einen Arbeitnehmer, dem von seinem Arbeitgeber ein Geschäftsfahrzeug überlassen wurde) findet nicht statt.

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken hinsichtlich der typisierenden Quantifizierung des Sachlohns eines Arbeitnehmers, der das ihm im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses überlassene Fahrzeug fast ausschließlich privat nutzt, durch die sog. 1 %-Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG, sieht der Senat im Streitfall von einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ab.

Das Urteil des FG ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren VI R 30/24
Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2025
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a ; EStG § 9 Abs 5 ; EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 7
Begehren auf Berücksichtigung von Fahrtkosten für Dienstreisen, die mit einem privaten PKW durchgeführt wurden, basierend auf den tatsächlichen Kosten pro Kilometer. Dabei führte die insgesamt äußerst geringe Nutzung zu einem überdurchschnittlich hohen Kostenansatz pro Kilometer (im Streitfall: 2,28 Euro).
Wie hat die Prüfung der Angemessenheit nach § 9 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG im konkreten Einzelfall zu erfolgen?
Welche Bedeutung ist hierbei dem Umstand beizumessen, dass das vom Arbeitgeber dem Kläger für berufliche als auch private Fahrten zur Verfügung gestellte Dienstfahrzeug zu 100% als Familienfahrzeug von der Ehefrau des Klägers genutzt wurde und nicht für die hier streitigen Dienstreisen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 18.09.2024 (9 K 183/23)

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