Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.12.2024 |
Aktenzeichen: | I R 12-13/21 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.02.2021 |
Aktenzeichen: | 5 K 197/18 |
Schlagzeile: |
Missbräuchliche Inanspruchnahme eines abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs
Schlagworte: |
DBA-Luxemburg, Dividende, Doppelbesteuerung, Missbrauch, Schachtelprivileg, Steuerfreistellung, Steuerstundungsmodell
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Zur missbräuchlichen Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958/2009 durch eine KGaA, die sich einer wirtschaftlich weitgehend funktionslosen Luxemburger Tochtergesellschaft bedient, mit der sie durch mehrere kurzfristig hintereinandergeschaltete Rechtsakte (Gesellschafterdarlehen, Darlehensverzicht, Gewinnausschüttung) "künstlich" Dividenden erzeugt.
2. § 15b des Einkommensteuergesetzes (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen) findet im Bereich der Gewerbesteuer keine Anwendung.
DBA-Luxemburg 1958/2009 Art. 20 Abs. 2 Satz 1, 3
AO § 42
GewStG § 7 Satz 1
EStG § 15b
Tenor:
Die Revisionen der Klägerin gegen die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 10.02.2021 - 5 K 197/18 und vom 10.02.2021 - 5 K 198/18 werden als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten der Revisionsverfahren hat die Klägerin zu tragen.