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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.12.2024
Aktenzeichen: I R 12-13/21

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.02.2021
Aktenzeichen: 5 K 197/18

Schlagzeile:

Missbräuchliche Inanspruchnahme eines abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs

Schlagworte:

DBA-Luxemburg, Dividende, Doppelbesteuerung, Missbrauch, Schachtelprivileg, Steuerfreistellung, Steuerstundungsmodell

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Zur missbräuchlichen Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958/2009 durch eine KGaA, die sich einer wirtschaftlich weitgehend funktionslosen Luxemburger Tochtergesellschaft bedient, mit der sie durch mehrere kurzfristig hintereinandergeschaltete Rechtsakte (Gesellschafterdarlehen, Darlehensverzicht, Gewinnausschüttung) "künstlich" Dividenden erzeugt.

2. § 15b des Einkommensteuergesetzes (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen) findet im Bereich der Gewerbesteuer keine Anwendung.

DBA-Luxemburg 1958/2009 Art. 20 Abs. 2 Satz 1, 3
AO § 42
GewStG § 7 Satz 1
EStG § 15b

Tenor:

Die Revisionen der Klägerin gegen die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 10.02.2021 - 5 K 197/18 und vom 10.02.2021 - 5 K 198/18 werden als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten der Revisionsverfahren hat die Klägerin zu tragen.

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