Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.12.2024
Aktenzeichen: V R 18/22

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.08.2022
Aktenzeichen: 7 K 7201/19

Schlagzeile:

Keine Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei Ersatzaufforstung

Schlagworte:

Durchschnittsbesteuerung, Einheitliche Leistung, Ersatzaufforstung, Forstwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG setzt bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL in Bezug auf landwirtschaftliche Dienstleistungen voraus, dass diese normalerweise zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen.

Erbringt ein Forstwirt auf eigenen Flächen Aufforstungsleistungen gegen Entgelt, die der Leistungsempfänger vergütet, damit er gegenüber einer Behörde eine Ersatzaufforstung nachweisen kann, fehlt es hieran.

UStG § 24 Abs. 1, Abs. 2
MwStSystRL Art. 295, 300

Tenor:

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.08.2022 - 7 K 7201/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen