Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.02.2025 |
Aktenzeichen: | VI R 18/22 |
Vorinstanz: |
FG Berlin-Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.08.2022 |
Aktenzeichen: | 7 K 7045/20 |
Schlagzeile: |
Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wird
Schlagworte: |
Drei-Tage-Fiktion, Post, Verfahrensrecht, Werktag, Zugang, Zugangsvermutung, Zustellung, Zweifel
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Der Umstand, dass der vom Finanzamt beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung nicht entgegen.
2. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt.
AO § 108 Abs. 1, § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 355 Abs. 1 Satz 1
BGB § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2
PUDLV § 2 Nr. 5
Tenor:
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.08.2022 - 7 K 7045/20 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.