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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.02.2025
Aktenzeichen: VI R 18/22

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.08.2022
Aktenzeichen: 7 K 7045/20

Schlagzeile:

Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, auch wenn Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wird

Schlagworte:

Drei-Tage-Fiktion, Post, Verfahrensrecht, Werktag, Zugang, Zugangsvermutung, Zustellung, Zweifel

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Der Umstand, dass der vom Finanzamt beauftragte Postdienstleister an der Anschrift des Bekanntgabeadressaten an einem Werktag innerhalb der Dreitagesfrist keine Zustellungen vornimmt, steht der Zugangsvermutung in § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung nicht entgegen.

2. Dies gilt auch dann, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung erfolgt, weil der zustellfreie Tag an einen Sonntag grenzt.

AO § 108 Abs. 1, § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 355 Abs. 1 Satz 1
BGB § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2
PUDLV § 2 Nr. 5

Tenor:

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.08.2022 - 7 K 7045/20 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

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