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Quelle:

Thüringer Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.06.2024
Aktenzeichen: 2 K 534/22

Schlagzeile:

Übernachtungspauschale bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit eines Berufskraftfahrers

Schlagworte:

Auswärtstätigkeit, Berufskraftfahrer, Kraftfahrzeug, Pauschale, Reisekosten, Übernachtung, Übernachtungspauschale, Verpflegungspauschale, Werbungskosten

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Übernachtungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b Satz 2 EStG von aktuell 9 € wird nicht für solche Tage gewährt, für die der Steuerpflichtige zwar einen Anspruch auf eine Verpflegungspauschale hat, an denen er aber nicht im Kraftfahrzeug übernachtet hat.

Hinweis: Laut FG Thüringen hsetzt die Pauschale eine tatsächliche Übernachtung voraus. Sie stehe einem Berufskraftfahrer daher nicht für einen An- und Abreisetag zu

Das Urteil des FG ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof ist die Revision anhängig.

BFH Anhängiges Verfahren VI R 6/25
Aufnahme in die Datenbank am 17.04.2025
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5b S 2
Ist die Übernachtungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes für Übernachtungen eines Berufskraftfahrers im LKW seines Arbeitgebers durch die Kopplung an gewährte Verpflegungspauschalen jeweils auch für An- und Abreisetage zu berücksichtigen?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: Thüringer Finanzgericht Urteil vom 18.06.2024 (2 K 534/22)

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