Quelle: |
Thüringer Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.06.2024 |
Aktenzeichen: | 2 K 534/22 |
Schlagzeile: |
Übernachtungspauschale bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit eines Berufskraftfahrers
Schlagworte: |
Auswärtstätigkeit, Berufskraftfahrer, Kraftfahrzeug, Pauschale, Reisekosten, Übernachtung, Übernachtungspauschale, Verpflegungspauschale, Werbungskosten
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Die Übernachtungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b Satz 2 EStG von aktuell 9 € wird nicht für solche Tage gewährt, für die der Steuerpflichtige zwar einen Anspruch auf eine Verpflegungspauschale hat, an denen er aber nicht im Kraftfahrzeug übernachtet hat.
Hinweis: Laut FG Thüringen hsetzt die Pauschale eine tatsächliche Übernachtung voraus. Sie stehe einem Berufskraftfahrer daher nicht für einen An- und Abreisetag zu
Das Urteil des FG ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof ist die Revision anhängig.
BFH Anhängiges Verfahren VI R 6/25
Aufnahme in die Datenbank am 17.04.2025
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5b S 2
Ist die Übernachtungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes für Übernachtungen eines Berufskraftfahrers im LKW seines Arbeitgebers durch die Kopplung an gewährte Verpflegungspauschalen jeweils auch für An- und Abreisetage zu berücksichtigen?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: Thüringer Finanzgericht Urteil vom 18.06.2024 (2 K 534/22)