Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 22.04.2025
Aktenzeichen: VIII B 88/24

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.07.2024
Aktenzeichen: 8 K 868/23

Schlagzeile:

Tätigkeit eines Kfz-Meisters als Kfz-Sachverständiger als ingenieurähnliche Tätigkeit

Schlagworte:

Freiberufliche Tätigkeit, Ingenieur, ingenieurähnliche Tätigkeit, Kfz-Meister, Kfz-Sachverständiger, Sachverständiger

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die rechtliche Gleichstellung des Qualifikationsniveaus eines Kfz-Meisters mit einem Bachelorabschluss im Europäischen Qualifikationsrahmen oder im Deutschen Qualifikationsrahmen erbringt für sich betrachtet nicht den Nachweis, dass der Steuerpflichtige über eine einem abgeschlossenen Ingenieurstudium in Breite und Tiefe vergleichbare Vorbildung verfügt.

EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, GewStG § 2, EStG VZ 2012 , EStG VZ 2013 , EStG VZ 2014 , EStG VZ 2017 , EStG VZ 2018 , EStG VZ 2019

Tenor:

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 17.07.2024 - 8 K 868/23 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen