Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.02.2025 |
Aktenzeichen: | 4 K 1279/23 |
Schlagzeile: |
Abzug des Mietwerts einer Altenteilerwohnung als dauernde Last bei Überlassung an die Altenteiler
Schlagworte: |
Altenteilerwohnung, Altenteilswohnung, Dauernde Last, Dingliches Wohnungsrecht, Mietwert, Nutzungswert, Nutzungswertbesteuerung, Sonderausgaben, Sonstige Einkünfte, Übergabevertrag, Versorgungsleistung, Versorgungsvertrag, Wiederkehrende Leistungen, Wohnungsrecht
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Bei Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kann der Nutzungswert einer dem Übergeber überlassenen Altenteilswohnung als Teil der Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG als Sonderausgabe abziehbar sein.
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Wohnung nicht (mehr) dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen ist und keine Nutzungswertbesteuerung stattfindet.
Eine Begrenzung des Abzugs auf tatsächliche Nebenkosten widerspricht dem Wortlaut des Gesetzes und ist unter Berücksichtigung des Korrespondenzprinzips sowie der geänderten Rechtslage nach Abschaffung der Nutzungswertbesteuerung nicht mehr haltbar.
Hinweis: Das FG Nürnberg hat damit der Auffassung des BMF vom 11.3.2010 (Az: IV C 3 - S 2221/09/10004) widersprochen.
Das Urteil des FG ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof ist die Revision anhängig.
Das Aktenzeichen beim BFH lautet: X R 5/25.