Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.06.2024 |
Aktenzeichen: | 9 K 1512/22 |
Schlagzeile: |
Einkommensteuerliche Beurteilung von (betrügerischen) Container-Leasingmodellen
Schlagworte: |
Betriebsausgaben, Betrug, Bilanzierung, Container, Container-Leasingmodell, Einkünftequalifikation, Frachtcontainer, Gewerbebetrieb, Leasingmodell, Veräußerung, Verlustvortrag, Vermietung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Anleger haben kein wirtschaftlichen Eigentum an Containern erworben, wenn die Anlagegesellschaft betrügerisch gehandelt und über deutlich weniger Container verfügt, als sie vermittelt hat.
Hinweis: Der Streitfall betrifft einen der größten Anlageskandale der Nachkriegsgeschichte.
Das Urteil des FG ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof ist die Revision anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren III R 23/24
Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2024
EStG § 15 ; EStG § 22 Nr 3 ; EStG § 10d
Einkünftequalifikation bei vermeintlicher und/oder tatsächlicher Vermietung und Veräußerung von größtenteils nicht existenten Seefrachtcontainern:
Können Betriebsausgaben bei nicht erfüllter Forderung auf Eigentumsverschaffung abgezogen werden?
Ist eine Bilanzierung bei nicht erkanntem Gewerbebetrieb möglich und ist ein Verlustvortrag aus unzutreffender Einkunftsart zu berücksichtigen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: FG München Urteil vom 05.06.2024 (9 K 1512/22)