Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 30.05.2025 |
Aktenzeichen: | IX B 19/25 |
Schlagzeile: |
Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im finanzgerichtlichen Verfahren
Schlagworte: |
Auskunftsanspruch, Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Ein im gerichtlichen Verfahren gestellter Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) richtet sich nicht gegen den zur Entscheidung über den Rechtsstreit berufenen Spruchkörper, sondern gegen die Behördenleitung als Datenverantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
DSGVO Art. 4 Nr. 7, Art. 15
Tenor:
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Finanzgerichts … vom xx.xx.2025 - … wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.