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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 30.05.2025
Aktenzeichen: IX B 19/25

Schlagzeile:

Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im finanzgerichtlichen Verfahren

Schlagworte:

Auskunftsanspruch, Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Ein im gerichtlichen Verfahren gestellter Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) richtet sich nicht gegen den zur Entscheidung über den Rechtsstreit berufenen Spruchkörper, sondern gegen die Behördenleitung als Datenverantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

DSGVO Art. 4 Nr. 7, Art. 15

Tenor:

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Finanzgerichts … vom xx.xx.2025 - … wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

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