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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.02.2025
Aktenzeichen: 6 K 11/24

Schlagzeile:

Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Geltendmachung des Anspruchs bei sachlich unzuständiger Behörde

Schlagworte:

Abgabenordnung, Bundeszentralamt für Steuern, Kapitalertragsteuer, Unterbrechung, Verfahrensrecht, Zahlungsverjährung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Eine Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch schriftliche Geltendmachung des Anspruchs seitens des Steuerpflichtigen (§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AO) tritt nur ein, wenn die Geltendmachung gegenüber der jedenfalls sachlich zuständigen Finanzbehörde erfolgt.

Hintergrund: Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung von zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer beim sachlich unzuständigen Bundeszentralamt für Steuern stellt keine wirksame Unterbrechungshandlung gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AO dar.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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