Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.04.2025
Aktenzeichen: 1 K 247/20

Schlagzeile:

Keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ein-Prozent-Regelung bei Dienst- und Firmenwagen

Schlagworte:

Anscheinsbeweis, Dienstwagen, Ein-Prozent-Regelung, Entnahme, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil, Listenpreis, Privatnutzung, Tatsache, Verfassungsmäßigkeit

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Anknüpfung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Halbs. 1 EStG an den Listenpreis stellt eine typisierend-pauschalierende Regelung dar, an deren Verfassungsmäßigkeit keine Zweifel bestehen.

Hinweis: Das FG hat sich in seinem Urteil auch zum Anscheinsbeweis und zu nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geäußert. Der Leitssatz hierzu lautet:

Die Feststellung einer Tatsache unter Zuhilfenahme des Anscheinsbeweises ist eine rechtliche Schlussfolgerung. Eine auf diese Weise festgestellte Tatsache ist keine Tatsache i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

zur Suche nach Steuer-Urteilen