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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.04.2025
Aktenzeichen: 3 K 60/23

Schlagzeile:

Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer von Gebäuden auf der Grundlage von Privatgutachten

Schlagworte:

Gebäude, Gutachten, Nutzungsdauer, Privatgutachten, Restnutzungsdauer, Vermietung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (BFH, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823 im Anschluss an BFH, Urteil vom 28. Juli 2021, IX R 25/19, BFH/NV 2022, 108).

Auch ein privates Sachverständigengutachten kann Grundlage für die Schätzung einer verkürzten tatsächlichen Restnutzungsdauer sein.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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