Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.04.2025 |
Aktenzeichen: | 3 K 60/23 |
Schlagzeile: |
Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer von Gebäuden auf der Grundlage von Privatgutachten
Schlagworte: |
Gebäude, Gutachten, Nutzungsdauer, Privatgutachten, Restnutzungsdauer, Vermietung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (BFH, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823 im Anschluss an BFH, Urteil vom 28. Juli 2021, IX R 25/19, BFH/NV 2022, 108).
Auch ein privates Sachverständigengutachten kann Grundlage für die Schätzung einer verkürzten tatsächlichen Restnutzungsdauer sein.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.