Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 14.04.2025 |
Aktenzeichen: | 3 V 112/24 |
Schlagzeile: |
Streitwert in Verfahren über Grundsteuerwert
Schlagworte: |
Grundsteuer, Hamburg, Kostenrecht, Streitwert
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
In einem Verfahren über einen Grundsteuerwertbescheid, der nach den Vorschriften des Hamburgischen Grundsteuergesetzes (HmbGrStG) ergangen ist, beläuft sich der Streitwert grundsätzlich auf das Dreifache der im Streit liegenden jährlichen grundsteuerlichen Auswirkungen.
Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.