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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 14.04.2025
Aktenzeichen: 3 V 112/24

Schlagzeile:

Streitwert in Verfahren über Grundsteuerwert

Schlagworte:

Grundsteuer, Hamburg, Kostenrecht, Streitwert

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

In einem Verfahren über einen Grundsteuerwertbescheid, der nach den Vorschriften des Hamburgischen Grundsteuergesetzes (HmbGrStG) ergangen ist, beläuft sich der Streitwert grundsätzlich auf das Dreifache der im Streit liegenden jährlichen grundsteuerlichen Auswirkungen.

Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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