Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 19.05.2025 |
Aktenzeichen: | V B 25/24 |
Vorinstanz: |
FG Berlin-Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.04.2024 |
Aktenzeichen: | 2 K 2085/21 |
Schlagzeile: |
Freiwillige Zahlungen für kostenlose Angebote im Internet
Schlagworte: |
Donation, Internet, Revision, Spende, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website stehen, wenn dieser dort einen kostenlos zu nutzenden Inhalt bereitstellt und über diese Website zur Finanzierung dieses Inhalts die Besucher der Website zu freiwilligen Zahlungen aufruft.
UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1,
FGO § 115 Abs 2, § 116 Abs 5 S 2,
Tenor:
Auf die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.04.2024 - 2 K 2085/21 wird die Revision zugelassen.