| Liebhaberei: |
| Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen |
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| Steuerfahndung: |
| Steuerfahndung muss zwischen Strafverfahren und steuerlichem Ermittlungsverfahren unterscheiden |
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| Ausbildung: |
| Aufwendungen für die Facharztausbildung des als Nachfolger vorgesehenen Sohnes |
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| Umsatzsteuer: |
| Geschäftsveräußerung im Ganzen setzt keine Beendigung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers voraus |
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| Einspruch: |
| Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf einen Einspruch per E-Mail rechtmäßig |
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