| Außergewöhnliche Belastung: |
| Kosten einer künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) nach freiwilliger Sterilisation nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar |
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| Arbeitszimmer: |
| Kosten eines an den Arbeitgeber vermieteten Arbeitszimmers sind bei vorrangigem Interesse des Arbeitgebers unbegrenzt abzugsfähig |
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| Vermietung: |
| Gewerbliche Einkünfte des Gesellschafters einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung umzuqualifizieren |
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| Gewerblicher Grundstückshandel: |
| Kein Gestaltungsmissbrauch bei Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels durch Zwischenschaltung einer GmbH |
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| Nießbrauch: |
| Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen als dauernde Last im Rahmen von Vermögensübergabeverträgen |
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