| Computer: |
| Aufwendungen für privaten PC, der sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, anteilig als Werbungskosten absetzbar |
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| Außergewöhnliche Belastung: |
| Zur Verheimlichung eines außerehelichen Verhältnisses gezahlte Erpressungsgelder nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar |
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| Eigenheimzulage: |
| Anspruch auf Eigenheimzulage für Einfamilienhaus auch ohne Baugenehmigung |
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| Betriebsveranstaltung: |
| Geldwerter Vorteil bei mehrtägiger Außendienst-Tagung in Touristengegend als Arbeitslohn |
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| Berufskleidung: |
| Aufwendungen für Reinigung der Dienstkleidung als Werbungskosten eines Polizeibeamten |
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