| Gewerbebetrieb: |
| Finanzamt geht bei 380.000 Euro für eine Zufallserfindung leer aus |
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| Arbeitszimmer: |
| Arbeitsräume im Keller können als sog. außerhäusliche Arbeitszimmer unbegrenzt abzugsfähig sein |
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| Schätzung: |
| Verspätet eingereichte Steuererklärung kann als Einspruch gegen Schätzungsbescheid zu werten sein |
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| Veräußerungsgewinn: |
| Abzug von Aufwendungen zur Erlangung einer tarifbegünstigten Entschädigungsleistung im Jahr der Entschädigungsleistung |
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| Umsatzsteuer: |
| Geschäftsunfähiger Aussteller einer Rechnung schuldet die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer |
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